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Praxistest – Methoden

Schulkritik-Projekt: Kritikfähigkeit im Schul- und Bildungssystem


Methoden

  • Förderung von Kritikfähigkeit und Zivilcourage bei Betroffenen als Grundvoraussetzung, Mängel und Mißstände zu erkennen und sich ohne Angst vor Repressionen zu äußern.
  • Öffnung bisher verschlossener Informationskanäle im Schul- und Bildungssystem; Öffentliche Bekanntmachung der Arbeitsweisen staatlicher Schulaufsicht von der Schulleitung bis zum Kultusministerium. Die Herstellung von Öffentlichkeit – Darstellung des „Ist-Zustands” – fördert den Wettbewerb der Schulen untereinander und zwingt Politiker in die Verantwortung. 
  • Wissenschaftliche Projektbegleitung und Auswertung der gesammelten Dokumentationen; verbesserter Wissenstransfer und schnellere Umsetzung von Erkenntnissen unterschiedlicher Forschungsrichtungen in die praktische Bildungsarbeit.
  • Bereitstellung verständlicher Informationen über die komplexen Zusammenhänge im Bildungsbereich. Einbindung der Bevölkerung und Unterstützung von Betroffenen. Förderung vernetzten Denkens anstelle linearer Denkweisen, wie sie im Bildungsbereich noch immer üblich sind.

Wirkung und Nutzen der Beschreibung des „Ist-Zustands”

Publikationen in Schulkritik sind in vielfacher Hinsicht nützlich:

  • Die Bevölkerung (einschließlich bildungsferner Schichten) wird stärker in das Schulsystem eingebunden, Schüler, Eltern und auch Lehrer verlieren das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Desinteresse wird abgebaut und Eigeninitiative gefördert. Die Verantwortungsfähigkeit nimmt zu.
  • Auf Schulbehörden und Bedienstete – vor allem auf die Schulaufsicht – wirken sie vorbeugend und abschreckend (vergleichbar mit einer Strafandrohung bei Fehlverhalten). Die „Vermeidung von Negativ-Berichten” ist ein erster Schritt in Richtung „Fernziel Wettbewerb”, führt jedoch schon unmittelbar zur Qualitätserhöhung.
  • Politiker erhalten den notwendigen Druck, wirksame Reformen voranzutreiben und Worten auch Taten folgen zu lassen.
  • An den Schulen selbst wird der Falschinformation und Legendenbildung unter Unbeteiligten („Klatsch und Tratsch”) – welche bei der derzeitigen Praxis von Geheimhaltung und Vertuschung von Mißständen als die Regel anzusehen ist – vorgebeugt.
  • Schüler, Eltern und Lehrer, aber auch die Öffentlichkeit erhalten zusammen mit den Zustandsbeschreibungen verwertbare Hinweise zur Art und Weise des Konfliktmanagements an der einzelnen Schule. Es bleibt nicht länger verborgen, wie Schulaufsicht und politisch geführte Kultusministerien agieren und reagieren.
  • Die Qualität der einzelnen Schule, der Aufsichtsbehörden und der Schul- und Bildungspolitik des jeweiligen Bundeslandes lassen sich anhand realer und konkreter Beispiele von jedem Bürger selbst beurteilen. Schulkritik unterscheidet sich damit deutlich von jenen undifferenzierten, undurchsichtigen und wenig hilfreichen Hitparaden mit „Meinungsrankings” über Lehrer und Schulen, wie sie in den Medien zu finden sind.
  • Reformorientierten Schulen wird die Möglichkeit geboten, ihre Vorteile und Vorzüge einer breiten Allgemeinheit zu präsentieren. Positive Entwicklungen dienen als Vorbild! Schulen, deren Leiter und Pädagogen mit unakzeptablem Verhalten auffallen, können dagegen gemieden werden – von Schülern und Eltern ebenso wie von jenen Lehrern, die anspruchsvollere Berufsausübung und angenehmere Lehr- und Lernverhältnisse für sich selbst und ihre Schüler beanspruchen und bevorzugen (freie Marktwirtschaft statt Bevormundung durch staatlichen Bildungsdirigismus).

Die Fristen-Methode

Bei Beschwerden muß mit einer Bearbeitungsdauer der Schulbehörden von bis zu mehreren Monaten gerechnet werden. Wird dann noch Widerspruch eingelegt oder kommt es gar zur Klage, sind bis zu einer Entscheidung einige Jahre vergangen und betroffene Schüler haben die Schule bereits verlassen. Würde bei der Berichterstattung von Schulkritik ebenso verfahren, ließen sich die angestrebten Ziele nicht verwirklichen. In zahlreichen Gesprächen – auch mit Lehrern, Schulleitern und Verwaltungsbeamten – ist hierzu folgende Lösung gefunden worden:

Schulkritik empfiehlt, Behörden und Politikern in solchen Fällen feste, zeitlich angemessene Bearbeitungsfristen zu setzen, die ein jeder Bürger z. B. vom Finanzamt kennt und unbedingt befolgen sollte. Am Tag nach Fristablauf werden (evtl. mit erneuter Fristsetzung) weitere Maßnahmen eingeleitet, die – im behördlichpolitischen, nicht jedoch im persönlich-privaten Umfeld – als „peinlich” oder „äußerst unangenehm” empfunden werden und mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sind (Dienstaufsichtsbeschwerde, nächste Beschwerdeinstanz, Kontakt mit Schülern und Eltern, Politikern und Öffentlichkeit, evtl. Einreichen einer Klage oder Strafanzeige usw.). Gleichzeitig könnte die Angelegenheit im Internet erscheinen, was den Druck noch zusätzlich erhöht. So werden die Schulbehörden wie auch die vom Bürger gewählten Volksvertreter zur Beachtung jener Regeln erzogen, zu deren Einhaltung sie selbst den Bürger verpflichtet haben.

Es funktioniert!

Ein Schulleiter wurde von seiner Schulaufsichtsbehörde – hier sogar über den Hessischen Staatsminister – zur Beantwortung einer von Eltern eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde aufgefordert. Selbst nach 18 Wochen (!) sah er noch keine Veranlassung, sich auch nur zu rühren. Keine Antwort, kein kurzer Zwischenbescheid, keine e-Mail, kein Anruf. Nichts!

Ein bis dahin wenig erstaunlicher Ablauf: Nur ein weiteres Beispiel jener obrigkeitsstaatlichen, die Bürger verachtenden Art und Weise, über welche sich die Eltern unserer Schüler schon seit Jahrzehnten ärgern. Doch dieser Fall entwickelte sich anders:

Die Sache würde wohl heute noch im Ruhezustand verharren, wenn nicht Schulkritik den Schulleiter unter Fristsetzung von nur 10 Tagen und Androhung einer Untätigkeitsklage angemahnt hätte. Und siehe da: Pünktlich vor Ablauf der Frist kam sein Bescheid, sogar gleichzeitig und damit zeitlich doppelt abgesichert mit einem weiteren Schreiben des Schulamts Fulda, daß der Brief des Schulleiters unterwegs sei und auch das Hessische Kultusministerium über den Sachstand informiert wurde.

Ein Wunder? Nein, denn der Schulleiter und die Behördenmitarbeiter der Schulaufsicht hatten sich zweifellos die zwischenzeitlich online gestellte Schulkritik-Website angesehen. Hier sind sie auf die Beschreibung der „Fristen-Methode” gestoßen und demonstrierten mit diesem Verhalten ihre Lernfähigkeit. Die Schulkritik-Methode hatte damit ihre erste Bewährungsprobe bestanden! Und viele weitere sollten folgen.

„Kritik” ?

Das Wort ist hergeleitet von [griech.] „kriterion“ („krinein“ = schneiden, urteilen) mit der Bedeutung von „Kriterium“ (= Unterscheidungsmerkmal, Maßstab).

„Kritik üben“ bedeutet, sich aufgrund verschiedener Kriterien ein ausgewogenes und begründetes Urteil zu bilden. In diesem Sinne ist auch „Schulkritik“ zu verstehen: Im Vordergrund steht nicht die kritische Darstellung von Missständen oder gar destruktive Kritik, sondern die Förderung der Fähigkeit zu kritischem, mit der Vernunft gesteuertem Denken, was die Selbstkritik beinhaltet. Ein eigenes Urteil ist allein durch Hinterfragung von Behauptungen und Folgerungen zu erlangen, um Fehler und Widersprüche erkennen und herausfiltern zu können.